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   OLG München, 14.07.2020 - 25 W 587/20   

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OLG München, 14.07.2020 - 25 W 587/20 (https://dejure.org/2020,21738)
OLG München, Entscheidung vom 14.07.2020 - 25 W 587/20 (https://dejure.org/2020,21738)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 25 W 587/20 (https://dejure.org/2020,21738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 68
    Streitwert einer isolierten Feststellungsklage auf Fortbestand einer Krankentagegeldversicherung

  • rewis.io

    Streitwert einer isolierten Feststellungsklage auf Fortbestand einer Krankentagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 477/15

    Streitwertbemessung: Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers

    Auszug aus OLG München, 14.07.2020 - 25 W 587/20
    Zum Streitwert eines Feststellungsantrags auf Fortbestehen der Krankentagegeldversicherung (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 14.12.2016, Az.: IV ZR 477/15, NJW-RR 2017, 152).

    Wenn - wie im vom Bundesgerichtshof unter IV ZR 477/15 entschiedenen Fall - der Feststellungsantrag mit einem Leistungsantrag kombiniert wird, ist der Leistungsantrag mit seinem Wert und der Feststellungsantrag zusätzlich mit 20% des vereinbarten Krankentagegelds für eine sechsmonatige Bezugsdauer zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - Az. IV ZR 477/15, NJW-RR 2017, 152, so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2018 - Az. 25 U 911/18).

    Würde man in Anlehnung an die Auffassung des Bundesgerichtshofs zur kombinierten Leistungs- und Feststellungsklage für die isolierte Feststellungsklage auf Fortbestand des Vertrages auf das Leistungsversprechen und nicht auf die Prämie abstellen, so würde - was der vorliegende Fall zeigt - eine Klageerweiterung um einen Leistungsantrag möglicherweise zu einer Reduzierung des Streitwerts führen, da dann nach der Klageerweiterung der Leistungsantrag mit seinem Wert und der Feststellungsantrag zusätzlich mit (nur) 20% des vereinbarten Krankentagegelds für eine sechsmonatige Bezugsdauer zu berücksichtigen ist (BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - Az. IV ZR 477/15, NJW-RR 2017, 152, so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2018 - Az. 25 U 911/18).

  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05

    Streitwertbestimmung für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG München, 14.07.2020 - 25 W 587/20
    Ist von einem der Beteiligten eine Streitwertbeschwerde mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Streitwerts eingelegt worden, so kann das Rechtsmittelgericht den Streitwert von Amts wegen auch niedriger festsetzen; das Verbot der sog. reformatio in peius gilt insoweit nicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.4.2005 - Az. 17 W 21/05, NJOZ 2005, 2051; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2009 - Az. 24 W 13/09, BeckRS 2009, 23458; OLG Brandenburg v. 05.03.1998 - Az. 10 W 39/97; OVG Koblenz Beschluss vom 18.12.2007 - Az. 2 E 11030/07, BeckRS 2008, 30100; OVG Bautzen, Beschluss vom 02.09.2013 - Az. 3 E 62/13).
  • BGH, 27.10.2016 - III ZB 17/16

    Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren durch das Oberlandesgericht:

    Auszug aus OLG München, 14.07.2020 - 25 W 587/20
    Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gibt es bei der Streitwertbeschwerde nach § 68 GKG nicht (Zimmermann Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, 3. Aufl. 2014, GKG § 68 Rn 29; BGH, Beschluss vom 27.10.2016 - Az. III ZB 17/16 zu dem § 66 Abs. 3 GKG angepassten § 33 Abs. 4 RVG).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 24 W 13/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht

    Auszug aus OLG München, 14.07.2020 - 25 W 587/20
    Ist von einem der Beteiligten eine Streitwertbeschwerde mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Streitwerts eingelegt worden, so kann das Rechtsmittelgericht den Streitwert von Amts wegen auch niedriger festsetzen; das Verbot der sog. reformatio in peius gilt insoweit nicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.4.2005 - Az. 17 W 21/05, NJOZ 2005, 2051; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2009 - Az. 24 W 13/09, BeckRS 2009, 23458; OLG Brandenburg v. 05.03.1998 - Az. 10 W 39/97; OVG Koblenz Beschluss vom 18.12.2007 - Az. 2 E 11030/07, BeckRS 2008, 30100; OVG Bautzen, Beschluss vom 02.09.2013 - Az. 3 E 62/13).
  • OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Eintrittspflicht einer

    Auszug aus OLG München, 14.07.2020 - 25 W 587/20
    Der Senat behält seine bisherige Rechtsprechung zum Streitwert von isolierten Feststellungsklagen auf Bestand des Vertrages einer Krankentagegeldversicherung (Dreieinhalbfache Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20%, vgl. z.B. Senat - Beschluss vom 08.02.2016 - Az. 25 W 217/16) bei (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 02. März 2018 - Az. I -20 W 41/17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2007 - 2 E 11030/07

    Rechtsanwaltsgebühren des Vorverfahrens; Voraussetzungen für die rechtmäßige

    Auszug aus OLG München, 14.07.2020 - 25 W 587/20
    Ist von einem der Beteiligten eine Streitwertbeschwerde mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Streitwerts eingelegt worden, so kann das Rechtsmittelgericht den Streitwert von Amts wegen auch niedriger festsetzen; das Verbot der sog. reformatio in peius gilt insoweit nicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.4.2005 - Az. 17 W 21/05, NJOZ 2005, 2051; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2009 - Az. 24 W 13/09, BeckRS 2009, 23458; OLG Brandenburg v. 05.03.1998 - Az. 10 W 39/97; OVG Koblenz Beschluss vom 18.12.2007 - Az. 2 E 11030/07, BeckRS 2008, 30100; OVG Bautzen, Beschluss vom 02.09.2013 - Az. 3 E 62/13).
  • OVG Sachsen, 02.09.2013 - 3 E 62/13

    Heraufsetzung des Streitwerts bei Antrag auf Verringerung desselben i.R.e.

    Auszug aus OLG München, 14.07.2020 - 25 W 587/20
    Ist von einem der Beteiligten eine Streitwertbeschwerde mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Streitwerts eingelegt worden, so kann das Rechtsmittelgericht den Streitwert von Amts wegen auch niedriger festsetzen; das Verbot der sog. reformatio in peius gilt insoweit nicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.4.2005 - Az. 17 W 21/05, NJOZ 2005, 2051; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2009 - Az. 24 W 13/09, BeckRS 2009, 23458; OLG Brandenburg v. 05.03.1998 - Az. 10 W 39/97; OVG Koblenz Beschluss vom 18.12.2007 - Az. 2 E 11030/07, BeckRS 2008, 30100; OVG Bautzen, Beschluss vom 02.09.2013 - Az. 3 E 62/13).
  • OLG Brandenburg, 05.03.1998 - 10 W 39/97

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde; Zulässigkeit der Abänderung auch zum

    Auszug aus OLG München, 14.07.2020 - 25 W 587/20
    Ist von einem der Beteiligten eine Streitwertbeschwerde mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Streitwerts eingelegt worden, so kann das Rechtsmittelgericht den Streitwert von Amts wegen auch niedriger festsetzen; das Verbot der sog. reformatio in peius gilt insoweit nicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.4.2005 - Az. 17 W 21/05, NJOZ 2005, 2051; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2009 - Az. 24 W 13/09, BeckRS 2009, 23458; OLG Brandenburg v. 05.03.1998 - Az. 10 W 39/97; OVG Koblenz Beschluss vom 18.12.2007 - Az. 2 E 11030/07, BeckRS 2008, 30100; OVG Bautzen, Beschluss vom 02.09.2013 - Az. 3 E 62/13).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2023 - 6 W 40/23

    Streitwert in "Scraping"-Verfahren in der Regel 6.000 EUR

    Wegen der Möglichkeit, die erstinstanzliche Festsetzung von Amts wegen zu ändern (§ 63 Abs. Satz 1 Nr. 2 GKG), besteht bei Streitwertbeschwerden kein Verschlechterungsverbot (sog. Verbot der reformatio in peius, vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.10.2014 - 10 W 48/14, juris Rn. 1; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.10.2019 - 6W 47/19, NJW-RR 2020, 255 Rn. 26; OLG München, Beschluss vom 14.07.2020 - 25 W 587/20, juris Rn. 5, OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.02.2008 - 5 OA 185/07, NVwZ-RR 2008, 431; Laube in: BeckOK Kostenrecht, 41. Edition, Stand: 01.04.2023, § 68 Rn. 161 mwN).
  • LG München II, 26.11.2021 - 10 O 1252/21

    Wiederaufleben einer privaten Krankenversicherung mit Risikozuschlägen,

    Davon entfallen auf den Klageantrag zu I.: 19.796,45 EUR ((3,5 × 12 × 589, 18 EUR) - 20 %) und auf den Klageantrag zu II.: 2.312,10 EUR ((3,5 × 12 × 68, 81 EUR) - 20 %; vgl. OLG München, Beschluss vom 14.07.2020 - 25 W 587/20).
  • OLG Bremen, 23.05.2022 - 1 W 10/22

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Bestimmung des Streitwerts in Bezug

    Die Beschwerde ist aber nicht begründet und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren war durch den Senat wie tenoriert neu festzusetzen, wobei der Senat nach § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG zur Festsetzung des Streitwerts von Amts wegen befugt ist und daher nicht an die Beschwerdeanträge gebunden war (siehe OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2005 - 17 W 21/05, juris Rn. 9, OLGR 2005, 353, OLG München, Beschluss vom 14.07.2020 - 25 W 587/20, juris Rn. 5).
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   OLG München, 09.06.2020 - 25 W 587/20   

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OLG München, 09.06.2020 - 25 W 587/20 (https://dejure.org/2020,21736)
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OLG München, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - 25 W 587/20 (https://dejure.org/2020,21736)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 477/15

    Streitwertbemessung: Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers

    Auszug aus OLG München, 09.06.2020 - 25 W 587/20
    Der Senat beabsichtigt seine bisherige Rechtsprechung zum Streitwert von isolierten Feststellungsklagen auf Bestand des Vertrages einer Krankentagegeldversicherung (Dreieinhalbfache Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20%, vgl. z.B. Senat - Beschluss vom 08.02.2016 - Az. 25 W 217/16) beizubehalten (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 02. März 2018 - Az. I-20 W 41/17) und nur dann, wenn - wie im vom Bundesgerichtshof unter IV ZR 477/15 entschiedenen Fall - der Feststellungsantrag mit einem Leistungsantrag kombiniert wird (in diesem Fall hat sich das Interesse des Klägers am Fortbestand des Vertrages konkretisiert) ersteren für die Wertaddition mit 20% des vereinbarten Krankentagegelds für eine sechsmonatige Bezugsdauer zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - Az. IV ZR 477/15, NJW-RR 2017, 152, so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2018 - Az. 25 U 911/18).
  • OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Eintrittspflicht einer

    Auszug aus OLG München, 09.06.2020 - 25 W 587/20
    Der Senat beabsichtigt seine bisherige Rechtsprechung zum Streitwert von isolierten Feststellungsklagen auf Bestand des Vertrages einer Krankentagegeldversicherung (Dreieinhalbfache Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20%, vgl. z.B. Senat - Beschluss vom 08.02.2016 - Az. 25 W 217/16) beizubehalten (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 02. März 2018 - Az. I-20 W 41/17) und nur dann, wenn - wie im vom Bundesgerichtshof unter IV ZR 477/15 entschiedenen Fall - der Feststellungsantrag mit einem Leistungsantrag kombiniert wird (in diesem Fall hat sich das Interesse des Klägers am Fortbestand des Vertrages konkretisiert) ersteren für die Wertaddition mit 20% des vereinbarten Krankentagegelds für eine sechsmonatige Bezugsdauer zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - Az. IV ZR 477/15, NJW-RR 2017, 152, so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2018 - Az. 25 U 911/18).
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